Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

Dein Weg zum Gründungszuschuss mit den Startup-Gurus

Dein Weg zum Gründungszuschuss mit den Startup-Gurus

Wir wissen, dass der Weg in die Selbstständigkeit nicht nur aufregend, sondern auch finanziell herausfordernd sein kann. Genau deshalb sind wir hier, um dir alle Informationen zum Gründungszuschuss zu liefern und sicherzustellen, dass du bestens vorbereitet durchstarten kannst.

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Wir wissen, dass der Weg in die Selbstständigkeit nicht nur aufregend, sondern auch finanziell herausfordernd sein kann. Genau deshalb sind wir hier, um dir alle Informationen zum Gründungszuschuss zu liefern und sicherzustellen, dass du bestens vorbereitet durchstarten kannst.

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist eine Unterstützungsleistung der Agentur für Arbeit für Gründer, die sich hauptberuflich selbstständig machen möchten und gleichzeitig Leistungsempfänger von ALG 1 sind. § 93 des 3. Sozialgesetzbuches (SGB III) bildet dabei den rechtlichen Rahmen für diese Förderung. Der Gründungszuschuss dient dazu, deinen Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Anfangsphase deines Unternehmens sicherzustellen.

Eine wichtige Aufgabe bei den Startup-Gurus ist es, dich auf deinem Weg zur Selbstständigkeit zu begleiten und dich damit aus der Abhängigkeit von der Agentur für Arbeit zu befreien. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, daher ist es entscheidend, dass du dein Geschäftsmodell überzeugend in einem Businessplan präsentierst. Dies bedarf oft professioneller Hilfe, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden und keine Fehler gemacht werden, die zu einer Ablehnung des Antrags führen könnten. Denn in der Regel hat man nur eine Chance für den Antrag, und es wäre schade, diese aufgrund von Unwissenheit oder mangelnder Vorbereitung zu verpassen.

Wie viel und wie lange wird gefördert?

Während der ersten Phase erhältst du einen Zuschuss für 6 Monate in Höhe deines letzten Arbeitslosengeldes. Dieser Teil dient der Sicherung deines Lebensunterhalts. Zusätzlich erhältst du einen weiteren Zuschuss von pauschal 300 Euro monatlich für deine soziale Absicherung, also die Kranken- und Rentenversicherung. Dieser Teil kann auf Antrag um weitere 9 Monate verlängert werden. Insgesamt kannst du somit bis zu 15 Monate nach deiner Gründung den Gründungszuschuss erhalten. Die Förderung kann bis zu 20.000 Euro betragen.

Wissen Was Wichtig Ist!

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Damit du den Gründungszuschuss beantragen kannst, muss bis zur Aufnahme deiner Selbstständigkeit ein Anspruch auf ALG 1 bestehen. Die Restdauer deines Anspruchs muss zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mindestens 150 Tage betragen. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kannst du den Gründungszuschuss leider nicht erfolgreich beantragen.

Zusätzlich musst du bei Antragstellung die erforderlichen Fachkenntnisse für die Ausübung deiner Selbstständigkeit nachweisen. Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich für alle selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten beantragt werden, die hauptberuflich und dauerhaft ausgeübt werden. Es ist wichtig, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche für deine selbstständige Tätigkeit aufwendest. Nebenberufliche Selbstständigkeiten können nicht durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden.

Coaching – Businessplan – Förderung

Kein Anspruch mit ALG 2, aber Alternativen

Sofern du ALG 2 beziehst, besteht leider kein Anspruch auf den Gründungszuschuss. Du kannst jedoch das sogenannte Einstiegsgeld nach § 16 b des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) beantragen. Dieses wird bis zu 24 Monate gezahlt und orientiert sich, wie der Gründungszuschuss, an deinem letzten Leistungsbezug vom Jobcenter. Auch hier ist es notwendig, die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee zu belegen.

Zusätzlich hält dein Jobcenter eine weitere Förderung bereit: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16 c SGB II. Diese können bis zu 5.000 Euro betragen und für Sachkosten bewilligt werden. Gründer aus dem ALG 2 und bestehende Selbständige können diese Leistungen beantragen.

Wie du startest und den Gründungszuschuss beantragst

Fragst du dich, wie du den ersten Schritt machst? Keine Sorge, das ist völlig normal und betrifft nicht nur dich. Aus diesem Grund empfehlen wir, bei der Beantragung des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes an einem Gründercoaching teilzunehmen. Gemeinsam erstellen wir deinen Businessplan und besprechen deine Geschäftsidee. Klingt das interessant für dich? Du kannst gerne eine kostenfreie Erstberatung mit uns vereinbaren, um über das weitere Vorgehen und den besten Weg zu sprechen.

Wann erfolgt die Zusage für den Gründungszuschuss?

Nachdem du deinen Antrag gestellt, deinen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle eingereicht hast, nimmst du deine Selbstständigkeit auf, zum Beispiel durch die Anmeldung eines Gewerbes. Anschließend entscheidet die Agentur für Arbeit über die Bewilligung, in der Regel innerhalb von wenigen Wochen. Damit ist in den meisten Fällen ein nahtloser Übergang zwischen ALG 1 und dem Gründungszuschuss oder ALG 2 und dem Einstiegsgeld gewährleistet.

Wie beantragst du den Gründungszuschuss?

Neben dem eigentlichen Antragsformular für den Gründungszuschuss, das du bei der Arbeitsagentur erhältst, musst du deine fachliche und persönliche Eignung darlegen und einen plausiblen Businessplan einreichen, um die Förderung zu erhalten. Im Businessplan beschreibst du detailliert dein Gründungsvorhaben, deine Finanzplanung und fügst eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über mindestens 3 Jahre bei. Die Startup-Gurus begleiten dich auf jedem Schritt deiner Gründungsreise. Mit unserem Wissen und unserer Erfahrung stehen wir dir zur Seite, um sicherzustellen, dass du die bestmögliche Unterstützung erhältst und deine Selbstständigkeit erfolgreich starten kannst.

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