Gründungszuschuss
Gründungszuschuss
Dein Weg zum Gründungszuschuss mit den Startup-Gurus
Dein Weg zum Gründungszuschuss mit den Startup-Gurus
Wir wissen, dass der Weg in die Selbstständigkeit nicht nur aufregend, sondern auch finanziell herausfordernd sein kann. Genau deshalb sind wir hier, um dir alle Informationen zum Gründungszuschuss zu liefern und sicherzustellen, dass du bestens vorbereitet durchstarten kannst.
Wir wissen, dass der Weg in die Selbstständigkeit nicht nur aufregend, sondern auch finanziell herausfordernd sein kann. Genau deshalb sind wir hier, um dir alle Informationen zum Gründungszuschuss zu liefern und sicherzustellen, dass du bestens vorbereitet durchstarten kannst.
Wissen Was Wichtig Ist!
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
Damit du den Gründungszuschuss beantragen kannst, muss bis zur Aufnahme deiner Selbstständigkeit ein Anspruch auf ALG 1 bestehen. Die Restdauer deines Anspruchs muss zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mindestens 150 Tage betragen. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kannst du den Gründungszuschuss leider nicht erfolgreich beantragen.
Zusätzlich musst du bei Antragstellung die erforderlichen Fachkenntnisse für die Ausübung deiner Selbstständigkeit nachweisen. Der Gründungszuschuss kann grundsätzlich für alle selbstständigen und freiberuflichen Tätigkeiten beantragt werden, die hauptberuflich und dauerhaft ausgeübt werden. Es ist wichtig, dass du mindestens 15 Stunden pro Woche für deine selbstständige Tätigkeit aufwendest. Nebenberufliche Selbstständigkeiten können nicht durch den Gründungszuschuss gefördert werden. Die Tragfähigkeit deines Geschäftsmodells muss durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bestätigt werden.
Coaching – Businessplan – Förderung
Kein Anspruch mit ALG 2, aber Alternativen
Sofern du ALG 2 beziehst, besteht leider kein Anspruch auf den Gründungszuschuss. Du kannst jedoch das sogenannte Einstiegsgeld nach § 16 b des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) beantragen. Dieses wird bis zu 24 Monate gezahlt und orientiert sich, wie der Gründungszuschuss, an deinem letzten Leistungsbezug vom Jobcenter. Auch hier ist es notwendig, die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee zu belegen.
Zusätzlich hält dein Jobcenter eine weitere Förderung bereit: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16 c SGB II. Diese können bis zu 5.000 Euro betragen und für Sachkosten bewilligt werden. Gründer aus dem ALG 2 und bestehende Selbständige können diese Leistungen beantragen.
Wie du startest und den Gründungszuschuss beantragst
Fragst du dich, wie du den ersten Schritt machst? Keine Sorge, das ist völlig normal und betrifft nicht nur dich. Aus diesem Grund empfehlen wir, bei der Beantragung des Gründungszuschusses oder Einstiegsgeldes an einem Gründercoaching teilzunehmen. Gemeinsam erstellen wir deinen Businessplan und besprechen deine Geschäftsidee. Klingt das interessant für dich? Du kannst gerne eine kostenfreie Erstberatung mit uns vereinbaren, um über das weitere Vorgehen und den besten Weg zu sprechen.
AVGS – Beratung – Erfolg
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